Gesellschaft für Ingenieur- und Apparatebau m.b.H.
Industriepark Nord II Nr. 61
D-53567 Buchholz-Mendt
Telefon: +49 (0) 2683 966717
Telefax: +49 (0) 2683 966719
E-Mail: GIA_mbH@t-online.de

Kontakt

GIA mbH
Industriepark Nord II Nr. 61
D-53567 Buchholz-Mendt
Telefon: +49 (0) 2683 966717
Telefax: +49 (0) 2683 966719

Schachtbau
Werksvertretung: GIA mbH
Herr Jochen Hammer-Kemper
Telefon: +49 (0) 202 6989187
Telefax: +49 (0) 202 6989199
Mobil:   +49 (0) 172 2104673

Startseite » Verhaltenskodex

Verhaltenskodex

(Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Verhaltenskodex auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Wir verstehen das generische Maskulinum als neutrale grammatikalische Ausdrucksweise, die – wo nicht anders bezeichnet – ausdrücklich alle Geschlechter umfasst.)

Einleitung

Die GIA mbH bekennt sich ausdrücklich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit.

Wir verpflichten uns zur Einhaltung rechtlicher Vorschriften und ethischer Grundsätze.

Unser vorliegender Verhaltenskodex dient als Leitfaden, mit der die GIA mbH insbesondere die Einhaltung globaler Forderungen an ethisches und moralisches Handeln wie auch die Vorgaben eines wettbewerbs- und kartellrechtlich richtigen Verhaltens gewährleisten will. Dies bedeutet auch die Förderung von fairen und nachhaltigen Standards im Umgang mit Lieferanten und Kunden sowie eigenen Mitarbeitern.

Die GIA mbH informiert ihre Unternehmensangehörigen in regelmäßigen Abständen über Ziele und Verhaltensgrundsätze dieses Kodexes. Darüber hinaus strebt die GIA mbH an, dass sich auch die Vertragspartner an diesen Inhalten möglichst orientieren.

Unser Verhaltenskodex ist eine Selbstverpflichtung, die auch durch berufene Berater zertifiziert ist.

I Allgemeine Regelungen

1. Geltungsbereich

Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Niederlassungen und Produktionsstätten der GIA mbH.

2. Gesetze, Normen und ethische Verhaltensweisen

Die GIA mbH hält die geltenden Gesetze und Normen der jeweiligen Länder, in denen sie tätig ist, ein. Sie orientiert sich an den allgemein gültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere Integrität und Rechtschaffenheit.

3. Geschäftsgeheimnisse

Geschäftsgeheimnisse von Geschäftspartnern werden von der GIA mbH und ihren Unternehmensangehörigen stets vertraulich behandelt. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte oder die öffentliche Zugänglichmachung ist untersagt.

4. Personenbezogene Daten

Im Rahmen unserer täglichen Geschäftsaktivitäten erfassen und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Kunden oder Geschäftspartnern stets vertraulich und mit der nötigen Sorgfalt. Wir sehen dies als Teil unserer Verantwortung als Unternehmen.

5. Datensicherheit

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GIA mbH sind dazu verpflichtet, firmenbezogene Dokumente aller Art (Texte, Zeichnungen, Pläne, Bilder u.dgl.) sicher gegen den Zugriff durch unbefugte Dritte zu verwahren, seien es Papiere (Originale oder Kopien) oder Dateien. Bei der Nutzung von IT-Systemen werden geeignete Sicherheitsvorkehrungen angewendet (z.B. Passwörter, lizenzierte Software, ausschließlich intern freigegebene Technologien), um den Schutz der gespeicherten Daten zu gewährleisten. Die IT unseres Unternehmens hält die Sicherheitsstandards auf dem neuesten Stand der Technik.

II Kartell- und wettbewerbsrechtliche Vorgaben

1. Kartellrecht

Die GIA mbH verpflichtet sich zu freiem und fairem Wettbewerb. Wettbewerbsschützende Gesetze, insbesondere das Kartellrecht sowie sonstige wettbewerbsregulierende Gesetze werden beachtet.

Unzulässige Preisabsprachen, sonstige Konditionen oder Absprachen mit Wettbewerbern sowie einen Missbrauch von Marktmacht widersprechen den Grundsätzen der GIA mbH.

2. Bestechung, Bestechlichkeit, Korruption

Die GIA mbH lehnt Bestechung und Korruption ab und toleriert diese Verhaltensweisen auch nicht.

Die Mitarbeiter sind darauf sensibilisiert, dass keine persönlichen Abhängigkeiten oder Verpflichtungen zu Kunden oder Lieferanten entstehen. Insbesondere dürfen Unternehmensangehörige keine Geschenke annehmen oder machen, von denen bei vernünftiger Betrachtungsweise angenommen werden muss, dass sie geschäftliche Entscheidungen beeinflussen können.

Sofern in einem Land Geschenke der Sitte und Höflichkeit entsprechen, ist zu beachten, dass dadurch keine verpflichtenden Abhängigkeiten entstehen und die landesrechtlichen Normen eingehalten werden. In solchen Situationen gilt es, mit Bedacht vorzugehen und auf seinen gesunden Menschenverstand zu hören, damit Motive nicht missverstanden und Rufschädigungen vermieden werden.

Mit unseren Geschäftsaktivitäten fördern wir einen freien und fairen Wettbewerb. Dabei halten wir uns stehts an alle geltenden Gesetze und Vorschriften.

Zuwiderhandlungen werden grundsätzlich mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen geahndet.

Wir handeln im Sinne unseres Unternehmens, nicht in unserem persönlichen Interesse.

III Globale Richtlinien

1. Menschenrechte

Die international anerkannten Menschenrechte werden ausdrücklich und nachhaltig unterstützt. Wir behandeln andere fair, rücksichtsvoll und mit Respekt.

Wir verpflichten uns zur Einhaltung international anerkannter Arbeits- und Sozialstandards.

Auch im Falle von disziplinarischen Maßnahmen sind alle Unternehmensangehörigen mit Würde und Respekt zu behandeln. Solche Maßnahmen dürfen nur im Einklang mit den geltenden nationalen und internationalen Normen und international anerkannten Menschenrechten erfolgen.

2. Kinderarbeit

Kinderarbeit und jegliche Art von Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen werden abgelehnt. Die entsprechenden Gesetze werden eingehalten.

3. Zwangsarbeit

Jede Form der Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft und Sklavenarbeit oder Sklaverei sowie diesen ähnliche Zustände wird abgelehnt. Unternehmensangehörige dürfen weder direkt oder indirekt durch Gewalt oder Einschüchterung zur Beschäftigung gezwungen werden.

4. Entlohnung

Alle Beschäftigten sollen für eine Vollzeitbeschäftigung einen fairen Lohn erhalten, der mindestens zur Deckung der Grunderfordernisse ausreicht. Das Entgelt ist in praktischer Weise auszuzahlen (bar, Scheck, Überweisung) sowie eine Lohnabrechnung in angemessenem Umfang zur Verfügung zu stellen. Selbstverständlich unterschreiten wir nicht den gesetzlichen Mindestlohn.

5. Arbeitszeit

Arbeitszeiten entsprechen dem geltenden nationalen Recht, dem Branchenstandard oder den einschlägigen ILO-Konventionen. Mehrarbeit muss auf freiwilliger Basis erfolgen.

6. Gesundheit und Arbeitsschutz

Die nationalen und internationalen Vorschriften zur Sicherstellung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz werden eingehalten. Durch Aufbau und Anwendung angemessener Arbeitssicherheitssysteme werden notwendige Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Gesundheitsschäden, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit ergeben können, getroffen. Zudem werden die Beschäftigten regelmäßig über geltende Gesundheitsschutz- und Sicherheitsnormen sowie -maßnahmen informiert und geschult.

7. Beschwerdemechanismen

Die GIA mbh hat geeignete Beschwerdemechanismen etabliert, die all diejenigen, die ein mögliches Fehlverhalten oder einen begründeten Verdacht anzeigen möchten, Anonymität und keinerlei negative Auswirkungen garantieren.

8. Umgang mit Konfliktmineralien

Die GIA mbH setzt keine Konfliktmaterialien ein und liefert auch keine Produkte die Metalle enthalten, die aus Mineralien oder deren Derivaten aus Konfliktgebieten stammen, die direkt oder indirekt bewaffnete Gruppen finanzieren oder begünstigen, die schwere Menschenrechtsverletzungen begehen.

9. Umweltschutz

Die GIA mbH beachtet die Ziele eines nachhaltigen Umweltschutzes. Umweltschonende Produktionsmethoden werden in diesem Zusammenhang angestrebt. Unser Unternehmen geht mit natürlichen Ressourcen verantwortungsvoll um. Wir verpflichten uns, den Verbrauch von Ressourcen während der Produktion und die Erzeugung von Abfall jeder Art, einschließlich Wasser und Energie zu reduzieren bzw. zu vermeiden. Entweder geschieht dies direkt am Entstehungsort oder durch Verfahren und Maßnahmen, bspw. durch die Änderung der Produktionsprozesse oder von Abläufen im Unternehmen, durch die Verwendung alternativer Materialien, durch Einsparungen, durch Recycling oder mithilfe der Wiederverwendung von Materialien. Auch der Energieverbrauch wird überwacht. Wir sind kontinuierlich bemüht, wirtschaftliche Lösungen zu finden, um die Energieeffizienz stehts zu verbessern, den Energieverbrauch zu minimieren und das Klima zu schützen.

10. Geldwäsche

Bei GIA mbH schließen wir Schwarzgeld konsequent aus unseren Geschäften aus. Diesen Leitsatz haben wir in unseren Grundsätzen verankert.

Geschäftsaktivitäten unterhalten wir nur mit seriösen Partnern, die sich an geltendes Recht halten und ihre Ressourcen aus legitimen Quellen beziehen.

IV Ethische und soziale Grundsätze

1. Nicht-Diskriminierung

Die GIA mbH lehnt eine Diskriminierung bei der Anstellung oder Beschäftigung ab, insbesondere auch eine Diskriminierung wegen Rasse, ethnischer oder nationaler Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, geistiger oder körperlicher Behinderung, Alter, Glaubensbekenntnis, Zugehörigkeit zu einer Arbeitnehmerorganisation oder anderer persönlicher Merkmale.

2. Belästigung

Die GIA mbH missbilligt physische, psychische oder sexuelle Gewalt.

3. Meinungsfreiheit

Das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wird gewährleistet.

4. Privatsphäre

Die GIA mbh wahrt die Privatsphäre und die vertraulichen Informationen aller Mitarbeiter und Geschäftspartner und schützen die Daten und das geistige Eigentum vor Missbrauch.

5. Erwartung an unsere Partner

Die GIA mbH verpflichtet sich in den verschiedenen Punkten dieses Verhaltenskodex zu einer rechtstreuen Unternehmensführung, welche auf die ethischen, moralischen, ökologischen und auch ökonomischen Verpflichtungen modernen Unternehmertums achtet. Zugleich erwarten wir eine ebensolche Haltung von allen unseren Kunden, Lieferanten und anderen Partnern.

V Einhaltung des Verhaltenskodex

1. Maßnahmen

Die GIA mbH bringt in geeigneter Art und Weise und in vorgegebenen Zeitabständen ihren Unternehmensangehörigen diesen Verhaltenskodex zur Kenntnis und achtet auf dessen Einhaltung.

2. Zertifizierung

Die Qualität unserer Arbeit wird durch Zertifizierungen gewährleistet, die einer permanenten strengen Kontrolle durch nationale Behörden unterliegen. Intern ist das zentrale Element für die Qualitätssicherung in unserem Unternehmen das umfangreiche Regelwerk unseres Qualitätsmanagementsystems. Alle wesentlichen Arbeitsprozesse und Abläufe sind darin erfasst und geregelt.